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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

(1.) Die MF Plus GmbH (im folgenden Auftragnehmer genannt) erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz der MF Plus GmbH zur Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die AGBs in schriftlicher Form vom Auftragnehmer erhältlich. Zusätzlich sind sie online auf der Homepage des Auftragnehmers abrufbar. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages, dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch seine Unterschrift erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gültige Vertragsgrundlage an.

(3.) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief oder Email mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Auftragnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.

(4.) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.

 

2. Allgemeines

(1.) Der Auftragnehmer erbringt selbst (oder durch freie Mitarbeiter, Subunternehmer, etc.) Leistungen nach näherer Maßgabe des jeweiligen vereinbarten Leistungsangebots. Alle diese Leistungen werden auf Grundlage dieser AGB ausgeführt (Ausnahmen unter 1 Absatz (4.)

Die Leistungen umfassen im Allgemeinen die Erstellung von Konstruktionskonzepten, Schulungstätigkeiten, sowie die Erstellung diverser 3D-Modelle. Sollten die vereinbarten Leistungen die Lieferung von Software mit einbeziehen, gelten dafür zusätzlich die jeweiligen Softwarevertrags- und Lizenz-Bedingungen.

(2.) Vereinbarte Termine werden durch den Auftragnehmer möglichst eingehalten, sind jedoch freibleibend. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Bereitstellung von Unterlagen durch den Kunden, als Maßgabe des jeweiligen vereinbarten Leistungsangebots, voraus. Ansprüche wegen Verzugs kann der Auftraggeber nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist geltend machen. Nicht vorhersehbare Störungen im Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers oder diverser Defekte bzw. Instabilitäten von zur Ausübung erforderlichen Programmen, insbesondere höhere Gewalt, technische Störungen bzw. Ausfälle und Projektleiterausfälle, verschieben die vereinbarten Termine entsprechend.

 

3. Leistungsänderungen

Der Auftragnehmer prüft, welche Auswirkungen gewünschte Änderungen der Leistungen insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt der Auftragnehmer, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt er dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1.) Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise, es wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

(2.) Alle Zahlungen sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu leisten, sofern nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen

wurden. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(3.) Werden dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers einschränken, so kann der Auftragnehmer Sicherheiten verlangen. Kommt der Auftraggeber diesem Verlangen innerhalb von 3 Wochen nicht nach, so ist der Auftragnehmer zur Einstellung der vereinbarten Leistungen und zum Vertragsrücktritt berechtigt.

(4.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 30 Tagen um 5% zu erhöhen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinausgeht. Vorausgezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen erhält der Auftraggeber umgehend zurückerstattet.

(5.) Diese Zahlungsbedingungen gelten unabhängig von Änderungs-, Ergänzungs- und Nachbesserungswünschen des Kunden.

(6.) Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt den Auftragnehmer zur Leistungsunterbrechung oder Einstellung.

 

5.  Abwerbungsverbot und Geheimhaltung

(1.) Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter vom Auftragnehmer abzuwerben oder ohne Zustimmung vom Auftragnehmer anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine vom Auftragnehmer der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

(2.) Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

(3.) Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

(4.) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

6. Gerichtsstand, Anwendbares Recht und Sonstiges

(1.) Der Auftragnehmer ist berechtigt den Namen des Kunden als Referenz anzugeben und damit zu werben, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich ablehnt.

(2.) Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(3.) Schadenersatzansprüche des Kunden sind, soweit in anderen Bedingungen nicht ausdrücklich begrenzt oder ausgeschlossen, nur für den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des ursprünglichen Auftragswertes zulässig. Die Haftung und der Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.

(4.) Gegenansprüche kann der Kunde nur dann zur Aufrechnung bringen, wenn sie rechtskräftig entschieden oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(5.) Zur Vermeidung von Schäden und Folgeschäden obliegt dem Kunden eine ständige Kontroll- und Sicherungspflicht. Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(6.) Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Vertrages Daten verarbeitet, gespeichert und an Dritte weitergegeben werden. Für die Datensicherung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Kunden ist dieser selbst verantwortlich.

(7.) Der Kunde erkennt eventuelle Urheberrechte Dritter an.

(8.) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, auch bei Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

(9.) Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

(10.) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden diese von den Vertragsparteien durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommen. Die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dadurch nicht berührt.

 

7. Nutzungsrechte und Datenübertragung

Der Auftraggeber erwirbt an den Werken und Arbeiten des Auftragnehmers ein Nutzungsrecht. Ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Der Auftraggeber darf das Werk und die Arbeiten nicht zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich davon zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk.

Die beauftragten Werke und Arbeiten dürfen nur im Rahmen der vereinbarten Nutzungsart und des Nutzungsumfangs verwendet werden. Wurde keine ausdrückliche Vereinbarung für die Nutzung getroffen, gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Der Auftraggeber darf das Werk und die Arbeiten erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung verwenden.

 

8. Urheberrecht

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9. Haftung für Inhalte und Links

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10. Urheberrecht

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12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nichts anders vorsieht, der Geschäftssitz des Onlineshops.

Auf alle Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus diesem rechtlichen Verhältnis ergeben, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. 

 

13. Gültigkeit

Mit einer Bestellung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Onlineshops anerkannt.

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